Fahrzeugrückführung durch unsere Detektei
Sie haben einen Firmen- oder Mietwagen nicht vereinbarungsgemäß zurückerhalten? Einer Ihrer Kunden kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sodass Sie sich gezwungen fühlen, das Fahrzeug zurückzufordern? Ein professioneller Wirtschaftsdetektiv kann Ihnen bei der Fahrzeugrückführung behilflich sein.
Unbezahlte Leasingraten oder Firmenwagen, welche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an das Unternehmen zurückgegeben werden – nicht immer sind es „klassische“ Fälle von Diebstahl und Betrug, welche Anlass für eine professionelle Fahrzeugrückführung geben. Denn auch wenn die Vertragslage meistens eindeutig ist, entsteht eine Vielzahl von Konflikten dadurch, dass mehrere Personen Besitzansprüche auf ein und dasselbe Fahrzeug stellen.
Das Auffinden eines unterschlagenen Fahrzeugs durch den Besitzer selbst, ist in der Regel nicht so einfach, da in den meisten Fällen das Fahrzeug vorsätzlich von dem aktuellen Nutzer versteckt wird. Daher ist es ratsam eine seriöse Detektei mit der Wiederbeschaffung zu beauftragen.
Was ist bei der Fahrzeugrückführung zu beachten?
Da wir uns bewusst sind, dass unser Erscheinen bei z.B. säumigen Kunden oder ehemaligen Mitarbeitern unter Umständen Einfluss auf die Reputation Ihres Unternehmens haben könnte, ist unsere erfahrene Wirtschaftsdetektei auf ein besonders professionelles Auftreten vor Ort bedacht. Aus diesem Grund verzichtet unser Detektiv Team auf einschüchternde, gewaltsame Beschlagnahmungen sowie Nacht- und Nebelaktionen, um die Angelegenheit rechtskonform für Sie abschließen zu können.
Stattdessen konzentrieren wir uns auf die Beseitigung eventueller Missverständnisse und versuchen zunächst mit entsprechendem Verhandlungsgeschick, Ihr Eigentum in beiderseitigem Einvernehmen an Sie zurückzuführen und somit überflüssige Probleme zu vermeiden. In sehr vielen Fällen konnten wir dadurch eine unproblematische Fahrzeugrückführung für unsere Auftraggeber realisieren.
Auch wenn eine einvernehmliche Übernahme des Fahrzeugs nicht möglich ist, hat eine rechtskonforme Vorgehensweise bei uns höchste Priorität. Grundsätzlich empfehlen wir in diesen Fällen die Beantragung eines „dinglichen Arrests“ beim zuständigen Gericht, um die Angelegenheit sicher und dauerhaft abschließen zu können.
Beauftragen Sie uns mit der Fahrzeugrückführung
In der Regel können wir innerhalb kurzer Vorlaufzeit mit den Ermittlungen beginnen. Bevor unsere Detektei für Sie tätig werden kann, benötigen wir einen Eigentumsnachweis für das betreffende Fahrzeug von Ihnen, sowie eine schriftliche Vollmacht für die Fahrzeugrückführung.
Sollte sich das gesuchte Fahrzeug nicht am Wohnort des aktuellen Nutzers befinden, da dieser absichtlich das KFZ versteckt, ist eine Observation durch unser Detektiv Team nötig. Diese kann mehrere Tage andauern, bis der Verbleib des Fahrzeugs geklärt ist und das unterschlagene Fahrzeug an Sie zurückgeführt werden kann. Zudem können auch Ermittlungen im Bekannten- oder Verwandtenkreis, sowie dem aktuellen Arbeitgeber der Zielperson durchgeführt werden.
Ist dann das Fahrzeug durch uns sichergestellt worden, wird es anschließend von unserem Detektiv - Team an Ihren Standort, oder an einem Ort Ihrer Wahl überführt. Abschließend erhalten Sie von uns einen ausführlichen Bericht inklusive Bildmaterial zur beauftragten Maßnahme, welcher den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übernahme dokumentiert, um eventuelle Schäden am KFZ aufzuführen.
Die Detektivkosten für eine Fahrzeugrückführug sind in der Regel vom Verursacher zu übernehmen und demnach einklagbar. Folgendes Urteil dient nur der Information und nicht als Rechtsberatung: OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung des Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende, gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, Abs. 1 ZPO war.