Detektei klärt Abrechnungsbetrug im Außendienst auf
Sie beschäftigen Außendienstmitarbeiter und haben das Gefühl, dass manipulierte Stunden- oder Reisekostenabrechnung vorgelegt werden? Sie glauben, dass Ihr Mitarbeiter private oder sogar gefälschte Belege einreicht, zu dessen Erstattung Sie eigentlich gar nicht verpflichtet sind? Das erfahrene Wirtschaftsdetektiv Team unser Detektei sorgt für Gewissheit!
Gerade bei Außendienstmitarbeitern müssen sich Unternehmen hundertprozentig darauf verlassen können, dass diese auch abseits des Firmensitzes pflichtbewusst ihrer Arbeit nachgehen, im Sinne des Unternehmens handeln und wahrheitsgemäße Angaben bei Ihren Abrechnungen erstellen.
Doch tatsächlich zeigt die langjährige Erfahrung unserer Wirtschaftsdetektei auf diesem Gebiet, dass das Pflichtbewusstsein und auch die Aufrichtigkeit vieler Außendienstler im Laufe der Jahre kontinuierlich abnehmen. Und so scheint es für einige Außendienstmitarbeiter schon fast ein Sport zu werden, das meiste aus ihren Abrechnungen herauszuholen – denn schließlich ist ja niemand in der Nähe, welcher den Mitarbeiter kontrolliert und somit den vorsätzlichen Betrug aufdecken könnte. Das es sich hierbei um eine Straftat handelt, ist ihnen dabei meist nicht bewusst, oder wird billigend in Kauf genommen.
Abrechnungsbetrug / Spesenbetrug ist strafbar
Die privaten Fahrten, das Familienessen, falsche Arbeitszeiten und sogar gefälschte Rechnungsbelege – viele Mitarbeiter im Außendienst hintergehen Ihre Arbeitgeber systematisch und lassen sich so einen beachtlichen Teil ihres Privatlebens finanzieren. Dabei scheinen sie sich häufig nicht im Klaren darüber, dass sie sich nicht nur strafbar machen, sondern ihrem Vorgesetzten einen Grund für eine fristlose Kündigung liefern. Auch der dadurch entstandene wirtschaftliche Schaden ist mitunter enorm und das Vertrauen zum Außendienstmitarbeiter völlig zerstört.
Aber auch wenn Sie als Arbeitgeber die starke Vermutung haben, dass Ihr Angestellter Ihr Vertrauen missbraucht und sich des Abrechnungs- und / oder Spesenbetrugs schuldig gemacht hat, benötigen Sie stichhaltige Beweise, welche Sie notfalls auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nutzen können. Vertrauen Sie auf das professionelle Wirtschaftsdetektiv Team unserer Detektei, um gegebenenfalls das Fehlverhalten des Außendienst-Mitarbeiters mittels einer verdeckten Observationsmaßnahme zu dokumentieren.
Folgendes Gerichtsurteil dient nicht als Rechtsberatung:
OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung des Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende, gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, Abs.1 ZPO war.
Beweissicherung bei Abrechnungsbetrug durch unsere Detektei
Unsere erfahrenen Wirtschaftsdetektive observieren Ihre Mitarbeiter über einen gewissen Zeitraum und erstellen Ihnen bei Abschluss der Observation einen lückenlosen Tätigkeitsbericht mit aussagekräftigem Foto- und / oder Videomaterial. Falls von Ihnen gewünscht, vergleichen wir die eingereichte Abrechnung des Außendienstmitarbeiters mit dem Feststellungsbericht und decken auf, an welchen Stellen Ihr Angestellter falsche Angaben gemacht hat.
Aufgrund der langjährigen Observationstätigkeit unserer Wirtschaftsdetektei konnten wir bisher in über 80% der Verdachtsfälle ein arbeitsvertragswidriges Verhalten der Mitarbeiter beobachten und gerichtsfest dokumentieren. Vertrauen Sie auf die diskrete, präzise geplante Vorgehensweise unserer Detektive und beauftragen Sie uns, wenn Sie den Verdacht haben, dass einer Ihrer Außendienstmitarbeiter ein "falsches Spiel" mit Ihnen treibt.
Vor den Arbeitsgerichten genießen die von unserer Detektei angefertigten Feststellungsberichte in Kombination mit den Zeugenaussagen der am Fall beteiligten Observanten hohes Ansehen. Bei Abrechnungs- oder Spesenbetrug werden die Detektivkosten nachweislich von vielen Arbeitsgerichten anerkannt und dem Verursacher auferlegt.
Was bei Observationsmaßnahmen zu beachten ist: für eine unauffällige Observation von Außendienstmitarbeitern sind in der Regel mindestens zwei Observanten einzuplanen, da üblicherweise viele Einsatzkilometer gefahren werden. Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern, die stets ein Observationsteam mit min. vier Personen veranlagen, beginnen wir den Auftrag mit zwei erfahrenen Detektiven. Sollte sich hierbei herausstellen, dass weiteres Personal benötig wird, stimmen wir dies mit unserem Auftraggeber ab. Somit ist auch gewährleistet, dass das Auftragsbudget im Verhältnis zur geplanten Maßnahme steht und die Kosten für den Einsatz, von einem Arbeitsgericht als notwendig anerkannt werden können.