Hinter vorgehaltener Hand wird das “Krankfeiern” ( Lohnfortzahlungsbetrug ) noch allzu oft als Kavaliersdelikt oder Notwehr im Falle nicht genehmigten Urlaubs gehandelt. Schaut man sich aus unternehmerischer Sicht den Kostenfaktor dieser vermeintlichen Schummelei an, wird der tatsächliche Sachverhalt erschreckend deutlich. Laut einer Statistik der DAK fehlte 2016 jeder in Deutschland Arbeitende im Durchschnitt 12,3 Tage krankheitsbedingt - Tendenz steigend. Lag der durchschnittliche Krankenstand im Jahre 2007 noch bei 3,22% pro Arbeitnehmer, schoss die Statistik in den folgenden Jahren bis auf 4,9% im Jahre 2017 an.
Neben ernsthaften Erkrankungen wie z.B. Rückenleiden, Muskel-Skelett-Erkrankungen und Fälle von massiver psychischer Belastungen (Burnout), die wir hier keineswegs kleinreden wollen, können wir als bundesweit agierende Wirtschaftsdetektei aus Erfahrung heraus sagen, dass die Anzahl der aufgeklärten Betrugsfälle im Krankenstand durch unser Detektiv Team, ebenfalls deutlich zunehmen.
Da der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen die vollständige Lohnzahlung des Arbeitnehmers zu leisten hat, ist es nur verständlich, dass sich immer mehr Unternehmen um eine detaillierte Aufklärung bei einem Verdacht von Lohnfortzahlungsbetrug von Mitarbeitern bemühen und eine professionelle Detektei damit beauftragen. Unsere Observationsmaßnahmen berechnen wir bundesweit stets erst ab dem jeweiligen Wohnort der zu überprüfenden Person und gewährleisten mit einem professionellen Detektiv Team eine diskrete und gerichtsverwertbare Beweismittelsicherung.
Detektei erbringt den gerichtsrelevanten Beweis beim Lohnfortzahlungsbetrug
Sie haben den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter eine ungerechtfertigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hat und nur vorgibt, krank zu sein? Dann gelingt die Personalentscheidung in aller Konsequenz nur mit lückenlosen Beweisen, dass der betreffende Mitarbeiter sich während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit NICHT genesungsfördernd verhalten hat. Nicht selten deckt unsere bundesweit agierende Detektei aus Frankfurt im Zuge von verdeckten Observationsmaßnahmen auch auf, dass ein Mitarbeiter sogar einer steuerlich nicht erfassten Nebentätigkeit ( Schwarzarbeit ) nachgeht, oder unerlaubter Weise ein Nebengewerbe angemeldet hat.
Um ein Unternehmen vor finanziellen Verlusten zu schützen und den moralischen Verfall unter den Kollegen Einhalt zu gebieten, ist der Einsatz einer erfahrenen Detektei zu einer immer häufiger eingesetzten Maßnahme geworden. Gut ausgebildete Detektiv Teams erbringen die Beweise in Form von gerichtsverwertbaren Tätigkeitsberichten und aussagekräftigem Bild- und Videomaterial, wenn sich der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug bestätigen sollte. Hierbei wird in der Regel mit 3-4 Observationstagen gerechnet, damit die erbrachten Beweise gerichtsfest sind und die Detektivkosten gegebenenfalls erstattet werden können.
Unsere Ermittler arbeiten auch in Kooperation mit Rechtsanwälten und stehen Ihnen als glaubwürdige Belastungszeugen vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung. Sollte der Lohnfortzahlungsbetrug dem Mitarbeiter durch unsere Detektei nachgewiesen werden, sind in der Regel die entstandenen Detektivkosten erstattbar. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem kostenfreien und selbstverständlich unverbindlichen Beratungsgespräch unter 0800 588 77 62 oder besuchen Sie unsere Webseite https://www.detektei-silber.de