Unsere bundesweit tätige Detektei in Frankfurt ermittelt nicht nur für Arbeitgeber und renommierte Anwaltskanzleien, sondern ebenso für namhafte Versicherungsunternehmen bei einem Verdacht auf Versicherungsbetrug (Krankentagegeld - Betrug). So erteilte uns eine der großen deutschen Privatkrankenversicherungen den Auftrag, einen seit Monaten arbeitsunfähig geschriebenen selbstständigen Versicherungsnehmer zu observieren und im Betrugsfall die gerichtsverwertbaren Beweise zu sichern.
Bei der Zielperson — einem 52-jährigen Bauunternehmer aus Frankfurt am Main — wurde bereits vor fünf Monaten eine Knieoperation durchgeführt. Weder bezweifelte die Versicherung die Krankheit und die Notwendigkeit des operativen Eingriffes als solche, noch sprach sie ihrem Versicherungsnehmer Karsten B. eine ausreichende Erholungsphase ab. Fünf Monate nach der Operation und nach Beendigung der Reha-Maßnahmen kamen dem Versicherer allerdings Zweifel, dass Herr B. tatsächlich zu 100% arbeitsunfähig sei und weder Kontakt zu seinen Kunden, noch zu seinen Mitarbeitern im weiterhin florierenden Unternehmen aufnahm.
Um die Observation zügig und professionell durchzuführen, setzten wir von unserer Detektei in Frankfurt am Main ein dreiköpfiges Observanten Team mit zwei unauffälligen Einsatzfahrzeugen ein und starteten die Ermittlungen gegen den Bauunternehmer bereits am nächsten Tag.
Als Ermittlungsdauer wurde mit der privaten Krankenversicherung zunächst vereinbart, die Observationsmaßnahme an den folgenden fünf Werktagen durchzuführen und den Tagesablauf der Zielperson zu dokumentieren, um erste Hinweise auf den Verdacht auf Krankentagegeldbetrug zu erhalten.
Ermittlungen wegen Krankentagegeldbetrug aufgenommen
Vom ersten Tag der Observationsmaßnahmen an konnte unser Detektiv Team dokumentieren, wie Karsten B. zwischen 08:00 und 09:00 Uhr sein Einfamilienhaus am Stadtrand von Frankfurt mit einem schwarzen Transporter mit seiner Firmenaufschrift aus der Garage heraus verließ und in die unweit entfernte Betriebsstätte nach Frankfurt / Sachsenhausen fuhr. Deutlich zu erkennen war, dass Karsten B. weder Probleme damit hatte, aus seinem Transporter auszusteigen, noch damit, zu Fuß über seinen Baustoffhof zu laufen. Weiterhin konnte dokumentiert werden, dass sich die Zielperson durchgehend bis 17:30 Uhr auf dem Betriebs-Gelände aufhielt und Büroarbeiten bzw. Kundentermine bearbeitete.
Auch an den folgenden Tagen der Observation dokumentierten unsere Detektive, wie Herr B. zu den üblichen Geschäftszeiten (von 9:00 bis 17:30 Uhr) auf seinem Betriebsgelände tätig war. Hier beaufsichtigte die Zielperson u.a. eine große Lieferung Ytong-Steine und wies den LKW des Lieferanten bei der Einfahrt auf den Hof vorwärts- und rückwärts laufend, gestikulierend ein. Zudem beteiligte sich die Zielperson tatkräftig daran, zusammen mit seinen Mitarbeitern, die Lieferung mittels Hubwagen in ein Lager zu schieben. Bei diesen Tätigkeiten, welche ausführlich mittels Videomaterial dokumentiert wurde, konnten keine körperlichen Einschränkungen bei Herrn. B. festgestellt werden.
An zwei weiteren Observationstagen dokumentierte das Detektiv Team unserer Detektei die Besuche der Zielperson auf insgesamt drei Baustellen, welche sich alle im Umkreis von Frankfurt befanden. Auch hier gelang es, die Agilität des Bauunternehmers zweifelsfrei nachzuweisen, da keinerlei Einschränkungen im Bewegungsablauf während seiner Tätigkeiten zu beobachten waren. So zeigten unsere Fotos und Videos deutlich, wie Karsten B. mit einem Mitarbeiter auf einem Baugerüst in Höhe des zweiten Stockwerkes eines Einfamilienhauses sprach oder sich mit dem Kunden über die Bauzeichnung beugte und angeregte Gespräche führte.
Krankentagegeldbetrug zweifelsfrei nachgewiesen
Nach Beendigung der 5-tägigen Observationsmaßnahme, erstellten wir unserem Auftraggeber einen ausführlichen Feststellungsbericht, in welchem der Verdacht auf Krankentagegeldbetrug der Zielperson zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Zudem übemittelten wir auch die aussagekräftige Bilddokumentation, welche die Arbeitstätigkeit der vergangenen Tage von Herrn B. eindeutig dokumentierte.
Unseres Wissens nach konnte eine außergerichtliche Einigung mit der Zielperson getroffen werden. Die Versicherung kündigte Karsten B. umgehend und forderte von ihm das Krankentagegeld für die vergangenen sechs Wochen — nämlich den Zeitraum ab Beendigung der Reha-Maßnahmen — vollständig zurück. Die entstandenen Detektivkosten mussten ebenfalls von Karsten B. übernommen werden.
Hinweis: Diskretion und Zuverlässigkeit haben bei unseren Ermittlungsarbeiten höchste Priorität, daher wurden die Namen der oben genannten Personen selbstverständlich geändert, um die Identität unseres Auftraggebers zu schützen und Rückschlüsse auf die Zielperson zu verhindern.
Benötigen auch Sie die Unterstützung unserer Detektei, stehen wir Ihnen mit einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung gerne zur Verfügung. Detektei Silber - https://www.detektei-silber.de - gebührenfreie Servicenummer 0800 588 77 62