Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug in Frank­furt durch Dete­kei auf­ge­deckt

Unse­re bun­des­weit täti­ge Detek­tei in Frank­furt ermit­telt nicht nur für Arbeit­ge­ber und renom­mier­te Anwalts­kanz­lei­en, son­dern eben­so für nam­haf­te Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bei einem Ver­dacht auf Ver­si­che­rungs­be­trug (Kran­ken­ta­ge­geld - Betrug). So erteil­te uns eine der gro­ßen deut­schen Pri­vat­kran­ken­ver­si­che­run­gen den Auf­trag, einen seit Mona­ten arbeits­un­fä­hig geschrie­be­nen selbst­stän­di­gen Ver­si­che­rungs­neh­mer zu obser­vie­ren und im Betrugs­fall die gerichts­ver­wert­ba­ren Bewei­se zu sichern.

Bei der Ziel­per­son — einem 52-jäh­ri­gen Bau­un­ter­neh­mer aus Frank­furt am Main — wur­de bereits vor fünf Mona­ten eine Knie­ope­ra­ti­on durch­ge­führt. Weder bezwei­fel­te die Ver­si­che­rung die Krank­heit und die Not­wen­dig­keit des ope­ra­ti­ven Ein­grif­fes als sol­che, noch sprach sie ihrem Ver­si­che­rungs­neh­mer Kars­ten B. eine aus­rei­chen­de Erho­lungs­pha­se ab. Fünf Mona­te nach der Ope­ra­ti­on und nach Been­di­gung der Reha-Maß­nah­men kamen dem Ver­si­che­rer aller­dings Zwei­fel, dass Herr B. tat­säch­lich zu 100% arbeits­un­fä­hig sei und weder Kon­takt zu sei­nen Kun­den, noch zu sei­nen Mitarbeitern im wei­ter­hin flo­rie­ren­den Unter­neh­men auf­nahm.

krankentagegeldbetrug in frankfurtUm die Obser­va­ti­on zügig und pro­fes­sio­nell durch­zu­füh­ren, setz­ten wir von unse­rer Detek­tei in Frank­furt am Main ein drei­köp­fi­ges Obser­van­ten Team mit zwei unauf­fäl­li­gen Ein­satz­fahr­zeu­gen ein und star­te­ten die Ermitt­lun­gen gegen den Bau­un­ter­neh­mer bereits am nächs­ten Tag.

Als Ermitt­lungs­dau­er wur­de mit der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung zunächst ver­ein­bart, die Obser­va­ti­ons­maß­nah­me an den fol­gen­den fünf Werk­ta­gen durch­zu­füh­ren und den Tages­ab­lauf der Ziel­per­son zu doku­men­tie­ren, um ers­te Hin­wei­se auf den Ver­dacht auf Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug zu erhal­ten.

Ermitt­lun­gen wegen Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug auf­ge­nom­men

Vom ers­ten Tag der Obser­va­ti­ons­maß­nah­men an konn­te unser Detek­tiv Team doku­men­tie­ren, wie Kars­ten B. zwi­schen 08:00 und 09:00 Uhr sein Ein­fa­mi­li­en­haus am Stadt­rand von Frank­furt mit einem schwar­zen Trans­por­ter mit sei­ner Fir­men­auf­schrift aus der Gara­ge her­aus ver­ließ und in die unweit ent­fern­te Betriebs­stät­te nach Frank­furt / Sach­sen­hau­sen fuhr. Deut­lich zu erken­nen war, dass Kars­ten B. weder Pro­ble­me damit hat­te, aus sei­nem Trans­por­ter aus­zu­stei­gen, noch damit, zu Fuß über sei­nen Bau­stoff­hof zu lau­fen. Wei­ter­hin konn­te doku­men­tiert wer­den, dass sich die Ziel­per­son durch­ge­hend bis 17:30 Uhr auf dem Betriebs-Gelän­de auf­hielt und Büro­ar­bei­ten bzw. Kun­den­ter­mi­ne bear­bei­te­te.

Auch an den fol­gen­den Tagen der Obser­va­ti­on doku­men­tier­ten unse­re Detek­ti­ve, wie Herr B. zu den übli­chen Geschäfts­zei­ten (von 9:00 bis 17:30 Uhr) auf sei­nem Betriebs­ge­län­de tätig war. Hier beauf­sich­tig­te die Ziel­per­son u.a. eine gro­ße Lie­fe­rung Ytong-Stei­ne und wies den LKW des Lie­fe­ran­ten bei der Ein­fahrt auf den Hof vor­wärts- und rück­wärts lau­fend, ges­ti­ku­lie­rend ein. Zudem betei­lig­te sich die Ziel­per­son tat­kräf­tig dar­an, zusam­men mit sei­nen Mitarbeitern, die Lie­fe­rung mit­tels Hub­wa­gen in ein Lager zu schie­ben. Bei die­sen Tätig­kei­ten, wel­che aus­führ­lich mit­tels Video­ma­te­ri­al doku­men­tiert wur­de, konn­ten kei­ne kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen bei Herrn. B. fest­ge­stellt wer­den.

An zwei wei­te­ren Obser­va­ti­ons­ta­gen doku­men­tier­te das Detek­tiv Team unse­rer Detek­tei die Besu­che der Ziel­per­son auf ins­ge­samt drei Bau­stel­len, wel­che sich alle im Umkreis von Frank­furt befan­den. Auch hier gelang es, die Agi­li­tät des Bau­un­ter­neh­mers zwei­fels­frei nach­zu­wei­sen, da kei­ner­lei Ein­schrän­kun­gen im Bewe­gungs­ab­lauf wäh­rend sei­ner Tätig­kei­ten zu beob­ach­ten waren. So zeig­ten unse­re Fotos und Vide­os deut­lich, wie Kars­ten B. mit einem Mit­ar­bei­ter auf einem Bau­ge­rüst in Höhe des zwei­ten Stock­wer­kes eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses sprach oder sich mit dem Kun­den über die Bau­zeich­nung beug­te und ange­reg­te Gesprä­che führ­te.

Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug zwei­fels­frei nach­ge­wie­sen

Nach Been­di­gung der 5-tägi­gen Obser­va­ti­ons­maß­nah­me, erstell­ten wir unse­rem Auf­trag­ge­ber einen aus­führ­li­chen Fest­stel­lungs­be­richt, in wel­chem der Ver­dacht auf Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug der Ziel­per­son zwei­fels­frei nach­ge­wie­sen wer­den konn­te. Zudem übemit­tel­ten wir auch die aus­sa­ge­kräf­ti­ge Bild­do­ku­men­ta­ti­on, wel­che die Arbeits­tä­tig­keit der ver­gan­ge­nen Tage von Herrn B. ein­deu­tig doku­men­tier­te.

Unse­res Wis­sens nach konn­te eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung mit der Ziel­per­son getrof­fen wer­den. Die Ver­si­che­rung kün­dig­te Kars­ten B. umge­hend und for­der­te von ihm das Kran­ken­ta­ge­geld für die ver­gan­ge­nen sechs Wochen — näm­lich den Zeit­raum ab Been­di­gung der Reha-Maß­nah­men — voll­stän­dig zurück. Die ent­stan­de­nen Detektiv­kosten muss­ten eben­falls von Kars­ten B. über­nom­men wer­den.

Hin­weis: Dis­kre­ti­on und Zuver­läs­sig­keit haben bei unse­ren Ermitt­lungs­ar­bei­ten höchs­te Prio­ri­tät, daher wur­den die Namen der oben genann­ten Per­so­nen selbst­ver­ständ­lich geän­dert, um die Iden­ti­tät unse­res Auf­trag­ge­bers zu schüt­zen und Rück­schlüs­se auf die Ziel­per­son zu ver­hin­dern.

Benö­ti­gen auch Sie die Unter­stüt­zung unse­rer Detek­tei, ste­hen wir Ihnen mit einer kos­ten­frei­en und unver­bind­li­chen Bera­tung ger­ne zur Ver­fü­gung. Detek­tei Sil­ber - https://www.detektei-silber.de - gebüh­ren­freie Ser­vice­num­mer 0800 588 77 62

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