Detek­tei bei Unter­halts­be­trug beauf­tra­gen

UnterhaltVer­dacht auf Unter­halts­be­trug? Nicht immer ist Untreue der Grund dafür, dass eine Ehe in die Brü­che geht. Inter­es­sen drif­ten im All­tag aus­ein­an­der, häu­fi­ge Strei­tig­kei­ten und emo­tio­na­le Eis­zei­ten brin­gen Paa­re an einen Punkt, an dem sie sich dazu ent­schlie­ßen, in der Zukunft getrenn­te Wege zu gehen.

Strei­tig­kei­ten bei Kin­des­un­ter­halt

Gehen aus der Ver­bin­dung Kin­der her­vor, blei­ben die­se meis­tens dau­er­haft bei einem der bei­den Eltern­tei­le. Der ande­re Eltern­teil kann sei­nem Kind also nicht mehr im All­tag Nah­rung, Klei­dung und Für­sor­ge zukom­men las­sen, son­dern sorgt mit einem am Gehalt bemes­se­nen finan­zi­el­len Bei­trag dafür, dass es dem Nach­wuchs gut geht.

Lei­der wer­den immer wie­der Fäl­le an unse­re Detek­tei her­an­ge­tra­gen, bei denen die­ses Eltern­teil der ver­ein­bar­ten Zah­lung nicht nach­kommt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der zah­lungs­pflich­ti­ge Eltern­teil plötz­lich angeb­lich nicht mehr über ein aus­rei­chen­des Ein­kom­men ver­fügt oder eben ein­fach nicht zahlt. Jugend­äm­ter und Anwäl­te geben ver­mut­lich ihr Bes­tes, um den Allein­er­zie­hen­den zu ihrem Recht zu ver­hel­fen. Aller­dings kann sich der enga­gier­tes­te Beam­te und der cle­vers­te Anwalt immer nur auf die Fak­ten von lücken­lo­sen Bewei­sen beru­fen, um Ihrem Kind ggf. vor Gericht zu sei­nem Recht zu ver­hel­fen. Ganz ähn­lich ver­hält es sich mit:

Strei­tig­kei­ten bei Ehe­gat­ten­un­ter­halt

Ob und wie viel Unter­halt Ihnen als geschie­de­ner Part­ner zuste­hen, ent­schei­den die Gerich­te. Die Rechts­la­ge kann hier im Ein­zel­fall sehr kom­plex sein. Nichts­des­to­trotz: Ein gericht­li­cher Beschluss ist bin­dend und der Betrug im Fal­le von Unter­halts­zah­lun­gen ein Ver­ge­hen, wel­ches dem Straf­recht unter­liegt und mit Geld­stra­fen, bzw. Frei­heits­stra­fen geahn­det wird.

Dies ist zum Bei­spiel der Fall, wenn der finan­zi­ell unter­stüt­ze Ex-Part­ner ver­schweigt, dass er in einer neu­en ehe­ähn­li­chen Gemein­schaft lebt, um dem Tren­nungs­un­ter­halt wei­ter - und zwar unrecht­mä­ßig - ein­zu­kas­sie­ren. Ande­rer­seits gibt der Zah­lungs­pflich­ti­ge womög­lich plötz­lich an, kei­ne Ein­künf­te mehr zu erhal­ten. Hier­bei kön­nen wir lei­der in sehr vie­len Fäl­len doku­men­tie­ren, dass die zah­lungs­pflich­ti­ge Per­son, einer nicht ange­mel­de­ten Beschäf­ti­gung ( Schwarz­ar­beit ) nach­geht. Auch ein ange­be­li­cher Wech­sel von einer Voll­zeit- in eine Teil­zeit­be­schäf­ti­gung, konn­te durch unse­re Detek­tei mehr­fach erfolg­reich wider­legt wer­den.

unterhaltsbetrug

Pri­vat­de­tek­ti­ve erbrin­gen Bewei­se bei Unter­halts­be­trug

Sei­en Sie nicht ent­täuscht oder erbost, wenn Ihnen Ämter und Anwäl­te nicht - und vor allem nicht schnell - bei Ihrem Ver­dacht auf Unter­halts­be­trug hel­fen kön­nen. Bei­de wis­sen, dass die Zeit drängt und Ihnen die nöti­gen finan­zi­el­len Mit­tel für den Lebens­un­ter­halt feh­len. Bei­den Sei­ten fehlt aber das wich­tigs­te Puz­zle­teil, um Sie wirk­sam vor Gericht ver­tre­ten zu kön­nen. Ein Anwalt oder ein Beam­ter ist schlicht­weg nicht die rich­ti­ge Per­son, um mit­hil­fe einer rechts­kon­for­men Ermitt­lung oder einer Obser­va­ti­on die stich­hal­ti­gen Bewei­se für den Unter­halts­be­trug zusam­men zu tra­gen.

Auch von eige­nen Nach­for­schun­gen raten wir aus recht­li­chen Grün­den nach­drück­lich ab, denn Pri­vat­per­so­nen wis­sen weder, was genau ein Gericht als rechts­si­che­ren Beweis zulässt, noch ken­nen sie die Gren­zen des Erlaub­ten, wenn es bei Ermitt­lun­gen um den Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re eines Men­schen geht. Bei Gericht zuge­las­se­ne Bewei­se wird Ihnen nur ein erfah­re­ner Pri­vat­de­tek­tiv in Ver­bin­dung mit einem Fach­an­walt für Fami­li­en­recht erbrin­gen. In Fäl­len von Unter­halts­an­ge­le­gen­hei­ten koope­rie­ren wir bun­des­weit mit ver­sier­ten Rechts­an­wäl­ten und stel­len einen Kon­takt her, falls Sie selbst kei­nen Anwalt für Fami­li­en­recht haben.

Ger­ne bera­ten wir Sie kos­ten­frei und unver­bind­lich in unse­rer Detek­tei Frank­furt oder einem Ort Ihrer Wahl. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie sich auch fern­münd­lich über unse­re gebüh­ren­freie Ser­vice­num­mer 0800 - 588 77 62 an uns wen­den.

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