Detek­tei ermit­telt bun­des­weit bei Lohn­fort­zah­lungs­be­trug im Kran­ken­stand

lohnfortzahlungsbetrug

Gele­gen­heit macht Die­be — und für eini­ge Men­schen sind der anste­hen­de Haus­putz, der nicht bewil­lig­te Urlaub oder die kurz­fris­ti­ge Mög­lich­keit mit einem schwarz bezahl­ten Neben­job die Haus­halts­kas­se etwas auf­zu­bes­sern Grund genug, sich um einen Kran­ken­schein zu bemü­hen.

Dabei wird völ­lig außer Acht gelas­sen, dass es sich im Fal­le eines Kran­ken­schein­be­tru­ges um eine ernst­zu­neh­men­de Straf­tat han­delt. Lie­gen dem Arbeit­neh­mer stich­hal­ti­ge Bewei­se vor, hält die frist­lo­se Kün­di­gung auch vor dem Arbeits­ge­richt stand. Als Arbeit­ge­ber ist ein kon­se­quen­tes Han­deln bei einem begrün­de­ten Ver­dacht auf Lohn­fort­zah­lungs­be­trug die ein­zig rich­ti­ge Maß­nah­me, denn Unter­neh­men erlei­den bei Betrugs­fäl­len nicht nur finan­zi­el­le Ein­bu­ßen. Der mora­li­sche Scha­den für alle Mit­ar­bei­ter im Unter­neh­men ist eben­falls in sol­chen Fäl­len nicht von der Hand zu wei­sen.
 

Ver­dacht auf Lohn­fort­zah­lungs­be­trug – Was tun?

Haben auch Sie den Ver­dacht, einer Ihrer Mit­ar­bei­ter ver­hält sich wäh­rend sei­ner Arbeits­un­fä­hig­keit nicht so, wie es einer schnel­len Gene­sung zuträg­lich wäre oder gar wäh­rend sei­ner bezahl­ten Kran­ken­ta­ge einer ande­ren Beschäf­ti­gung nach­geht? Dann las­sen Sie uns mit­ein­an­der reden!

Die Detek­tei Frank­furtsteht Ihnen mit erfah­re­nen Berufs­de­tek­ti­ven und einem bun­des­wei­ten Netz­werk zur Ver­fü­gung, wenn es dar­um geht, einem Lohn­fort­zah­lungs­be­trug auf den Grund zu gehen. Unse­re erfah­re­nen Detek­tiv­teams obser­vie­ren Ihren krank­ge­schrie­be­nen Mit­ar­bei­ter über meh­re­re Tage hin­weg und stel­len somit sicher, dass der detail­lier­te Tätig­keits­be­richt mit Bild- und Video­ma­te­ri­al im Fal­le einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung den Tat­be­stand eines even­tu­el­len Kran­ken­schein­be­tru­ges, lücken­los doku­men­tiert.

Soll­ten wir Ihrem Mit­ar­bei­ter nach­wei­sen kön­nen, dass er sich wäh­rend sei­ner Krank­schrei­bung gene­sungs­wid­rig ver­hält, sind die Kos­ten für den Detek­tiv­ein­satz in der Regel vom Ver­ur­sa­cher zu über­neh­men. Die Detektiv­kosten sind aller­dings in den meis­ten Fäl­len auch steu­er­lich absetz­bar.

Las­sen Sie sich unter der gebüh­ren­frei­en Ruf­num­mer 0800 - 588 77 62 kos­ten­frei von Herrn Sil­ber bera­ten oder nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar für Ihre Anfra­ge.

Blog: Fallbeispiele und Kernkompetenzen der Detektei Silber

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