Wirtschaftsdetektei – Wirtschaftsdetektiv zuverlässig im Einsatz
Wirtschaftsdelikte wie Betriebsspionage, unlauterer Wettbewerb, Korruption, Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl sind in der deutschen Wirtschaftswelt schon lange keine Seltenheit mehr und verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Neben Konkurrenten sind es dabei häufig altgediente Mitarbeiter mit ausgeprägten Unternehmenskenntnissen und großem Rückhalt innerhalb der Firma, welche gezielt das Vertrauen ihrer Vorgesetzten missbrauchen und dabei für lange Zeit unentdeckt bleiben können.
Doch auch wenn man sicher ist, dass etwas in der eigenen Firma nicht mit rechten Dingen zugeht, sollte man unter allen Umständen vermeiden, voreilige Schlüsse zu ziehen und eventuell unschuldige Mitarbeiter zu belasten. Doch gerade im Wirtschaftssektor gestaltet sich die Suche nach handfesten Beweisen und eine eigenständige Überführung des Täters häufig schwierig.
Aufklärung von Wirtschaftsdelikten durch unsere Wirtschaftsdetektei
Unsere Wirtschaftsdetektive sind täglich bundesweit für große Unternehmen und kleinere Firmen im Einsatz, wenn es um die Aufklärung von Wirtschaftsdelikten jeglicher Art geht. Dabei arbeitet unsere Detektei ausschließlich mit Berufsdetektiven, welche sich auf Observationen und Ermittlungen in den verschiedensten Bereichen der Wirtschaftskriminalität spezialisiert haben und eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet vorweisen können.
Ihr Vorteil: Wir betreiben keinen Sicherheitsdienst, daher wird bei einer beauftragten Maßnahme auch kein Sicherheitspersonal mit wenig oder keinerlei Erfahrung, eingesetzt. Somit ist eine effektive und professionelle Auftragsbearbeitung durch erfahrene Berufsdetektive gewährleistet.
Das Wirtschaftsdetektiv Team klärt den Sachverhalt in Ihrem Unternehmen auf und agiert dabei zielorientiert und unter Einsatz neuester Technik, sodass Ihnen, am Ende der Ermittlungsarbeit, stichhaltige und gerichtsverwertbare Beweise vorliegen. Die Observationsarbeit unserer Detektive erfolgt selbstverständlich verdeckt, sodass die zu überprüfenden Personen nichts von der Maßnahme unserer Ermittler mitbekommen.
Was ist bei Observationen zu beachten? Eine unauffällige Beobachtung (Observation) von Personen kann selten mit nur einem Observanten durchgeführt werden. Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern, die stets eine Beobachtungsmaßnahme mit mindestens vier Personen einplanen, agiert unsere Wirtschaftsdetektei bei Observationen vorerst mit zwei erfahrenen Observanten. Sollte sich während der Maßnahme herausstellen, dass weiteres Personal nötig ist, wird dies mit unseren Klienten besprochen.
Unser professionelles Wirtschaftsdetektiv Team beauftragen
In einem ausführlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen, basierend auf Ihrem Verdacht, unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen sowie Wünsche und angepasst an die individuellen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens, die Vorgehensweise für die geplante Maßnahme. Hierbei kooperieren wir selbstverständlich auch gerne mit Ihrer Rechtsabteilung bzw. Ihrem Rechtsbeistand. Falls erforderlich, ist auch das Einschleusen eines Detektivs in Ihr Unternehmen möglich.
Während der beauftragten Maßnahme haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Ermittlungsstand bei der Einsatzleitung unserer Detektei zu erfragen. Sollte es notwendig sein, informieren wir Sie umgehend über wichtige Ereignisse am Einsatzort, um das weitere Vorgehen mit Ihnen und / oder Ihrem Rechtsbeistand zu besprechen. Die Detektive, welche Ihren Auftrag bearbeiten, erhalten von uns nur die auftragsrelevanten Daten, somit bleiben Sie als Auftraggeber unbekannt.
Nach Abschluss der Ermittlungsarbeiten erhalten Sie von uns einen detaillierten Bericht mit aussagekräftigem Foto- und / oder Videomaterial, welcher vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist. Darüber hinaus stehen Ihnen auch unsere an den Ermittlungen beteiligten Detektive als Zeugen vor Gericht zur Verfügung. Falls sich der Verdacht des Vergehens während unserer Observation oder Ermittlung bestätigt haben sollte, ist es möglich, die entstandenen Detektivkosten vor Gericht geltend zu machen.
Folgendes Gerichtsurteil dient nicht der Rechtsberatung: OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung des Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende, gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, Abs. 1 ZPO war.
Auch wenn Sie die Angelegenheit außergerichtlich regeln möchten, sollten Sie auf jeden Fall Beweise sichern! Denn auch wenn Sie erst einmal keinen Arbeitsgerichtsprozess anstreben, ist es wichtig zu wissen, wer Ihr Vertrauen missbraucht und Ihrem Unternehmen schadet. Zudem sind die entstandenen Kosten für eine Detektei steuerlich absetzbar.
Unsere Privat- und Wirtschaftsdetektei ermittelt und observiert verdeckt, sodass die zu observierende Person nichts von dem Detektiveinsatz mitbekommt. Dadurch entsteht für Sie der Vorteil, dass Sie nach Erhalt der Beweismaterialien in aller Ruhe entscheiden können, wie Sie gegen Ihren gegebenenfalls überführten Angestellten vorgehen möchten.
Auszug der Einsatzmöglichkeiten unserer Privat- und Wirtschaftsdetektei:
Sie möchten uns in einer anderen Angelegenheit beauftragen? Stellen Sie bitte Ihre Anfrage über unser Kontaktformular, oder kontaktieren Sie uns über die gebührenfreie Service-Nummer. Wir beraten Sie gerne!