Wer selbstständig ist weiß: Ein Arbeitsausfall wegen einer Krankheit stellt ein hohes finanzielles Risiko dar. Können Firmen noch für Ersatz sorgen oder die finanziellen Einbußen eines nicht gelieferten Produktes oder einer nicht rechtzeitig erbrachten Dienstleistung abfangen, bleibt einem Selbstständigen nur der Weg, einen Subunternehmer zu finden oder den Auftrag zu verschieben. In beiden Fällen brechen die erwarteten Einnahmen ab. Eine Entgeltfortzahlung wie bei einem Arbeitnehmer gibt es für Selbstständige nicht. Um sich abzusichern schließen viele Selbstständige eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeld ab — auch wenn die Beiträge hochpreisig sind.
Erfreut sich der Versicherte guter Gesundheit und zahlt Monat für Monat seine Beiträge, wächst bei so manchem Selbstständigen der Gedanke, sich einen Teil der “Investition” zurückzuholen. Dieses Verhalten ist allerdings kein kleiner Ausrutscher in Sachen ausgleichender Gerechtigkeit, sondern schlichtweg ein Fall von Versicherungsbetrug an privaten Krankenkassen.
Hier geht es nicht nur um den wirtschaftlichen Schaden gegenüber der Versicherung, sondern ebenso um die Mitverantwortung an den immer weiter steigenden Beiträgen der privaten Krankenversicherungen für Selbstständige. Wir als bundesweit agierende Detektei in Frankfurt, möchten den Versicherungen in solchen Fällen hilfreich zur Seite stehen und decken gegebenenfalls den Krankentagegeldbetrug zuverlässig und diskret auf.
Detektei im Einsatz für Versicherungsunternehmen
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wer krank ist, soll auch genügend Zeit haben, um zu gesunden und seine finanzielle Absicherung erhalten. Wer eine Krankheit vortäuscht oder während der Genesungszeit seiner selbstständigen Tätigkeit nachgeht, begeht einen vorsätzlichen Versicherungsbetrug und somit eine Straftat. Hierbei verliert der Versicherte nicht nur seine Krankenversicherung und muss die erschlichenen Leistungen zurückbezahlen, sondern muss mit empfindlichen Strafen rechnen und zudem die entstandenen Detektivkosten ersetzen.
Für die Versicherungen selber ist es ein aufwendiges und schwieriges Unterfangen, diesen Betrug am Krankentagegeld nachzuweisen. Immerhin kennen sich Versicherer und der Versicherte selten persönlich. Um jedoch den Nachweis für einen begangenen Betrug gerichtsfest dokumentieren zu können, benötigen die Gerichte stichhaltige Beweise. Hier setzten die Krankenversicherungen auf die gründliche Aufklärungsarbeit der Wirtschaftsdetektive unserer Detektei.
Beweiserbringung bei Krankentagegeldbetrug
Das bundesweit agierende Detektiv Team unserer Wirtschaftsdetektei observiert die Zielperson unauffällig und stellt fest, ob der Selbstständige tatsächlich erkrankt und arbeitsunfähig ist, oder ob er womöglich seiner Arbeitstätigkeit nachgeht. Mit beweiskräftigem Foto- und Videomaterial nebst Feststellungsbericht dokumentieren die Wirtschaftsdetektive die Ereignisse während der Observation und stehen für Zeugenaussagen vor Gericht zur Verfügung.
Die Wirtschaftsdetektive ermitteln und observieren für Versicherungen bundesweit ohne An- und Abfahrtskosten zu berechnen, wenn der Verdacht auf Krankentagegeldbetrug besteht. Die Detektivkosten sind im Falle eines nachgewiesenen Betruges erstattbar und werden von uns deutschlandweit erst ab Einsatzort berechnet.
Wichtige Information bezüglich einer Observationsmaßnahme. Eine unauffällige Observation von Personen kann in den wenigsten Fällen mit nur einem Observanten durchgeführt werden. Für eine diskrete Observationsmaßnahme setzen wir vorerst zwei erfahrene Detektive ein, um die Gegebenheiten vor Ort besser einschätzen zu können. Sollte sich hierbei herausstellen, dass weiteres Personal nötig ist, wird dies mit unseren Mandanten vorher besprochen.
Die Wirtschaftsdetektei Silber steht gesetzlichen und privaten Krankenkassen als zuverlässiger Partner zur Seite. Lassen Sie sich in einem kostenfreien Gespräch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 - 588 77 62 beraten oder besuchen Sie unsere Webseite https://www.detektei-silber.de
Ihr Team der Detektei Silber