Was kostet ein Detektiv? Detektivkosten im Überblick
Wie es in der Detektei - Branche üblich ist, werden die Detektivkosten in der Regel nach dem erbrachten Zeitaufwand berechnet und sind in den meisten Fällen erstattbar oder steuerlich absetzbar. Informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich bei einem ausführlichen Beratungsgespräch.
Als seriöse Privatdetektei oder Wirtschaftsdetektei legen wir großen Wert auf Kundennähe und Transparenz. Dazu gehört nicht nur unser vereinfachtes Honorarmodell, sondern auch, dass unsere Kunden bereits vor Vertragsabschluss gründlich, nachvollziehbar und offen über alle anfallenden Kosten aufgeklärt werden. Dies geschieht in einem ausführlichen, unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen Beratungsgespräch mit dem Inhaber der Detektei Silber. Unser Versprechen an Sie: Keine versteckten Kosten!
Bitte beachten Sie: Je nach Schwierigkeitsgrad des Auftrages können die Detektivkosten für eine Observationsmaßnahme bedingt durch den vermehrten Arbeitsaufwand und die Anzahl der einzusetzenden Observanten am Einsatzort variieren. Wir berechnen weder Nacht- noch Wochenendzuschläge für Beobachtungsmaßnahmen. Ermittlungen jeglicher Art versuchen wir stets als Pauschalhonorar anzubieten.
Observationsmaßnahme:
Stundensatz ab 59,50€ je Detektiv
kein Nacht- und Wochenendzuschlag
Stundensatz je Detektiv ab 90,00€
kein Nacht- und Wochenendzuschlag
! Detektivkosten bundesweit erst ab Einsatzort !
Ermittlungen jeglicher Art:
Pauschalhonorar je nach Fall
und Umfang der Ermittlung
GPS - Sender - Vermietung:*
je Tag inkl. Auswertung ab 95,00€
für Langzeiteinsatz auf Anfrage
Alle aufgeführten Preise sind Bruttopreise und somit inklusive gesetzlicher MwSt.
Kosten für einen Detektiv - Einsatz fair und transparent
Da wir unseren Kunden eine qualitativ hochwertige Observation oder Ermittlung zu bezahlbaren Konditionen anbieten möchten, sind wir stets auf die Vermeidung unnötiger Kosten bedacht, da diese in zahlreichen Fällen direkt an die Kunden weitergetragen werden. Daher verzichten wir bewusst auf die kostspielige Einrichtung und Unterhaltung weiterer Standorte (bzw. bundesweite Büroadressen nebst Ortsvorwahlen), auf Mitgliedschaften in Detektiv-Verbänden, sowie auf überteuerte Werbemaßnahmen für fragwürdige Zertifikate und DIN-Normen.
Um Ihnen die Dienstleistung unserer Detektei dennoch im gesamten Bundesgebiet kosteneffizient anbieten zu können, agieren wir mit einem deutschlandweiten Detektiv-Netzwerk, welches ausschließlich aus professionellen Observanten oder erfahrenen Ermittlern besteht. Detekteien die bundesweite Niederlassungen mit festangestellten Mitarbeitern in einem Büro vor Ort betreiben, gibt es definitiv nicht!
Bei unserem vereinfachten Honorarmodell für Observationen (Beobachtungsmaßnahmen) berechnen wir stets nur den vereinbarten Stundensatz, die gefahrenen Einsatzkilometer ab Einsatzort und eine individuelle Tagesgrundpauschale je eingesetzten Detektiv. Somit ist eine kalkulierbare Kostenkontrolle für das Auftragsbudget unserer Mandanten gewährleistet.
Auch wenn einige unserer Mitbewerber die Meinung vertreten, dass für jede Observationsmaßnahme der Einsatz von mindestens drei oder vier Detektiven erforderlich ist, vertreten wir getreu dem Motto „Klasse statt Masse“ die Auffassung, dass unter normalen Umständen der Einsatz von zwei erfahrenen Berufsdetektiven vollkommen ausreichend ist. Denn nicht etwa die Anzahl der Observanten am Einsatzort gewährleistet eine ordnungsgemäße Auftragsbearbeitung, sondern die Qualität und Erfahrung jedes einzelnen Detektivs. Bei uns werden weder Praktikanten noch Berufsanfänger beschäftigt.
Detektivkosten einer Detektei sind erstattbar
Die Kosten für einen Detektiveinsatz sind dann von der verursachenden Person zu übernehmen, wenn die Ermittlungen oder Beobachtungsmaßnahmen zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren und die Detektivkosten nicht unverhältnismäßig hoch ausgefallen sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beauftragung einer Detektei durch Privatpersonen oder Firmen vorgenommen wurde.
Lassen Sie sich als Auftraggeber stets ausführlich über die Herangehensweise der Detektei in Ihrem Ermittlungsfall aufklären. Treten hier schon Unsicherheiten bei der Erst-Beratung auf, kontaktieren Sie lieber einen anderen Dienstleister. Bevor eine Beauftragung erfolgt, sollte der Dienstleistungsvertrag auf versteckte Kosten überprüft werden. Eine seriöse Detektei stellt Ihnen vorab unverbindlich einen Vertrag zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass von Ihnen vertrauliche Informationen erst übermittelt werden, wenn Sie den Auftrag auch vergeben möchten.
Folgende Gerichtsurteile dienen nicht als Rechtsberatung:
OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung des Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende, gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, Abs.1 ZPO war.
LAG Rheinland-Pfalz, Az 5 Sa 540/99 Der Arbeitnehmer, der sich während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn, dem Arbeitgeber gegenüber, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben.
LG Aachen, Az.: 5 T 75/85 Lässt ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners durch ein Detektivbüro ermitteln, weil der Schuldner sich polizeilich nicht gemeldet hat, so sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Schuldner zu erstatten.
Finanzgericht Hessen, Az. 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576 Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar.
AG Hessen, Az. 8K3370/88 Detektiv Kosten sind auch privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.