Aufklärung von Diebstahl durch unser Detektiv Team
Sie haben festgestellt, dass regelmäßig Waren aus Ihrem Lager verschwinden und haben den Verdacht, dass es sich um vorsätzlichen Diebstahl handelt? Am Ende des Tages fehlt häufig Geld in Ihrer Kasse, sodass Sie annehmen müssen, dass Sie von einem Ihrer Angestellten bestohlen werden? Diese und ähnliche Fälle klärt das professionelle Detektiv Team unserer Detektei zuverlässig auf.
Jedes Jahr entstehen deutschen Unternehmen ernstzunehmende wirtschaftliche Schäden durch Diebstähle und Unterschlagungen. Ein Großteil dieser Straftaten wird dabei von den eigenen Mitarbeitern begangen, welche gezielt das Vertrauen ihrer Vorgesetzten missbrauchen und dabei aufgrund ihrer umfassenden Unternehmenskenntnisse lange Zeit unentdeckt bleiben können. Werden sie schließlich überführt, drohen ernsthafte Strafen.
Damit die Übeltäter zur Rechenschaft gezogen werden können, ist der Einsatz einer professionellen Detektei in den meisten Fällen unabdingbar. Zur Aufklärung von Straftaten stehen wir Unternehmen jeglicher Größe, bundesweit oder auch international innerhalb kurzer Vorbereitungszeit, gerne zur Verfügung. Bei Bedarf erörtern wir auch Präventionsmaßnahmen in Betrieben, um Diebstahlsdelikte zu verhindern.
Ahndung von Diebstahl am Arbeitsplatz
Wenn ein Angestellter eines Unternehmens des Diebstahls oder der Unterschlagung überführt wurde und eindeutige Beweise gegen ihn vorliegen, ist eine fristlose Kündigung aus juristischer Sicht in der Regel ohne Probleme durchsetzbar. Denn da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Allgemeinen als nachhaltig beschädigt zu betrachten ist, gilt eine Fortsetzung oder eine Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses oftmals als „unzumutbar“ für den Arbeitgeber.
Bei ausreichender Beweislage bleiben dem Mitarbeiter folglich nur wenige Möglichkeiten, sich gegen die fristlose Kündigung zur Wehr zu setzen. Bei schweren oder wiederholten Vergehen ist es ebenfalls möglich eine Strafanzeige zu stellen, soweit das Vergehen hinreichend durch unser Detektiv Team nachgewiesen werden konnte.
Natürlich liegt das ganz im Ermessen der jeweiligen Unternehmensleitung, welche für sich selbst entscheiden muss, ob das Vertrauensverhältnis zum betreffenden Mitarbeiter irreparabel beschädigt worden ist. Dennoch sollte die objektive Tatschwere bei dieser Entscheidung miteinbezogen werden.
Immer wieder werden in den Medien Fälle kontrovers diskutiert, bei denen Angestellte wegen sogenannten „Bagatelldiebstählen“ hart zur Rechenschaft gezogen wurden. Das Mitnehmen eines Kugelschreibers, das Entwenden eines Briefumschlages oder das Stehlen eines Wurstbrotes - viele Arbeitgeber sehen das häufig unbedachte Stehlen von Centbeträgen bereits als Anlass für eine fristlose Kündigung. Die Arbeitnehmer haben dabei oft das Nachsehen. Hat der Angestellte sich jedoch zuvor noch nie etwas zuschulden kommen lassen, sollte man unter Einbeziehung der moralischen Aspekte in Erwägung ziehen, ob eine Abmahnung möglicherweise bereits ausreicht.
Dem entgegenzusetzen sind schwere oder wiederholte Fälle von Diebstahl und Unterschlagung, welche eine außerordentliche, fristlose Kündigung in jedem Falle rechtfertigen. Denn bedient sich der Mitarbeiter regelmäßig am Firmeneigentum, womöglich sogar um es zu persönlichen Zwecken weiterzuverkaufen, oder vergreift sich der Angestellte gleich an der Kasse des Unternehmens, stellt das nicht nur eine gravierende Straftat dar, sondern auch einen eklatanten Vertrauensbruch.
Beweissicherung bei Diebstahl / Unterschlagung durch unsere Detektei
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass sich einer Ihrer Mitarbeiter regelmäßig am Betriebseigentum vergeht, heißt es schnell zu handeln, bevor Ihrem Unternehmen weitere wirtschaftliche Schäden entstehen. Ein bloßer Verdacht reicht jedoch nicht aus, um rechtlich gegen den Mitarbeiter vorgehen zu können, weshalb die Beschaffung von aussagekräftigen Beweisen durch unsere Wirtschaftsdetektei äußerst zielführend sein kann.
Tendieren Sie dazu, die Beweise bei Verdacht auf Diebstahl persönlich zu beschaffen, sollten Sie allerdings bedenken, dass Sie bei rechtswidriger Vorgehensweise (z.B. das Durchsuchen persönlichen Eigentums) Gefahr laufen, dass Ihre Beweise aufgrund des Beweisverwertungsverbots vor Gericht nicht anerkannt werden.
Unser Detektiv Team ermittelt verdeckt und sichert Beweismittel.
Bei kleineren und überschaubaren Bereichen, an welchen ein Diebstahl vermutet wird, könnte die Installation von verdeckten Videokameras (bei rechtlicher Absicherung) durch einen unserer Techniker erfolgen. Auf diese Weise ist eine effektive und unauffällige Dokumentation gewährleistet. Sollte eine Videoüberwachung Ihres Betriebes aufgrund seiner Größe oder Differenziertheit nicht möglich sein, könnte eine Einschleusung eines professionellen Wirtschaftsdetektivs, zielführend sein. Dieser wird Ihren Mitarbeitern als neuer Kollege oder Aushilfskraft vorgestellt und kann so direkt vor Ort ermitteln.
Eine Alternative oder zusätzliche Maßnahme in solchen Fällen wäre eine Observation durch unser Detektiv - Team. Hierbei kann vermutlich auch der Verbleib der gestohlenen Waren ermittelt werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass ein Schadensersatz auch rückwirkend über einen längeren Zeitraum erwirkt werden kann und das Diebesgut sichergestellt wird.
Die am Einsatz beteiligten Ermittler unterstützen Sie mit Zeugenaussagen vor Gericht, oder stellen mit Ihnen gemeinsam den Übeltäter zur Rede, um eine außergerichtliche Einigung zu finden. Entstandene Detektivkosten sind in der Regel erstattbar und können dem Verursacher auferlegt werden.