Detektei klärt Lohnfortzahlungsbetrug im Krankenstand auf
Sie haben den Verdacht, dass einer Ihrer Angestellten seine Krankheit lediglich vortäuscht und hinter Ihrem Rücken ein weiteres Beschäftigungsverhältnis eingegangen ist, womöglich sogar bei einem Ihrer Konkurrenten? Das erfahrene Detektiv Team unserer Wirtschaftsdetektei deckt Lohnfortzahlungsbetrug zuverlässig auf.
Unser Wirtschaftsdetektiv Team ist bundesweit und international im Einsatz, wenn es um die Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug (vorgetäuschte Krankheit) von Angestellten geht. Mittels einer verdeckten Observationsmaßnahme durch unser Team, überprüfen wir krankgeschriebene Mitarbeiter und sichern für unsere Mandanten – falls sich der Verdacht auf Betrug bestätigen sollte – vor Gericht verwertbares Beweismaterial.
Bei erfolgreichem Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug durch unsere Detektei sind die entstandenen Detektivkosten in sehr vielen Fällen von dem Mitarbeiter zu tragen. Hierzu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, welche zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden haben. Zudem besteht auch die Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung bezüglich der Kosten zu finden.
Was versteht man unter Lohnfortzahlungsbetrug?
Erkrankt ein Arbeitnehmer so, dass er vorübergehend nicht dazu in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen, ist dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen. Leider zeigt die Realität, dass der ärztlich ausgewiesene Zustand eines Arbeitnehmers nicht immer mit seinem tatsächlichen Gesundheitszustand übereinstimmen muss. Die Folge: Ein als arbeitsunfähig erklärter Mitarbeiter bleibt unter Lohnfortzahlung seinem Arbeitsplatz fern, obwohl er eigentlich gesundheitlich dazu in der Lage wäre, seiner Arbeit nachzukommen
Das Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) verpflichtet den Arbeitgeber, einem nachweislich erkrankten und somit vorübergehend arbeitsunfähigen Angestellten auch während der Zeit des Arbeitsausfalls weiterhin sein Gehalt auszuzahlen. Überschreitet dieser Zustand die Dauer von sechs Wochen, werden die Aufwendungen von der Krankenkasse übernommen (Krankengeld).
Bei Lohnfortzahlungsbetrug (häufig auch: Entgeltfortzahlungsbetrug) handelt es sich um einen Missbrauch dieses Gesetzes durch den Arbeitnehmer. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Angestellter seine Krankheit vortäuscht und im Krankenstand verreist, sein Haus renoviert oder Schwarzarbeit verrichtet. Demnach würde sich der Arbeitnehmer strafbar machen und er Arbeitgeber könnte dies zur Anzeige bringen.
Natürlich heißt das nicht, dass es einem krankgeschriebenen Mitarbeiter nicht erlaubt ist, während seiner Genesungszeit das Haus zu verlassen. Denn grundsätzlich sind alle Tätigkeiten erlaubt und zu dulden, welche den Gesundungsprozess nicht beeinträchtigen beziehungsweise diesen sogar begünstigen. Dazu gehören nicht nur alltägliche Gänge wie der zum Supermarkt, sondern in einigen Fällen z.B. auch sportliche Tätigkeiten, solange diese zur gesundheitlichen Erholung beitragen oder diese zumindest nicht beeinflussen oder sogar gefährden. Auch Reisen sind in einigen Fällen während einer Krankschreibung zu tolerieren, wenn sie der Gesundheit förderlich sind.
Anzeichen für einen Lohnfortzahlungsbetrug
Ein Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, da der Arbeitgeber in vielen Fällen bewusst von seinem Mitarbeiter hintergangen und durch den ungerechtfertigten Arbeitsausfall bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung aktiv geschädigt wird. Tatsächlich stellt der Sachverhalt einen Straftatbestand dar, gegen welchen, bei ausreichender Beweislage, Strafanzeige erstattet werden kann. Daher ist bei einem Nachweis der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt (BAGE 74 127).
Der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug könnte bergründet sein wenn:
- eine Krankmeldung in Verbindung mit einem abgelehnten Urlaub steht
- besondere Ereignisse wie Feiertage bzw. Brückentage anstehen
- wenn Krankmeldungen häufig von wechselnden Ärzten ausgestellt werden
- bekannt ist, dass der Mitarbeiter eine Nebenbeschäftigungen ausübt
- der Mitarbeiter aktuell Renovierungsarbeiten geplant hat
Bei Krankmeldungen werden häufig Krankheiten wie z.B. Rückenschmerzen, Migräne, Burnout, oder Magen-Darm-Erkrankungen von Mitarbeiter genutzt, da diese Krankheits-Symtome von Hausärzten nur schwer festzustellten sind und eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung relativ einfach ausgestellt wird.
Folgendes Gerichtsurteil dient nicht als Rechtsberatung: Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden einer Wirtschaftsdetektei entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer (Vorspiegeln einer Erkrankung) einem Detektiv dessen Überwachung überträgt und der Arbeitnehmer aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird. (BAG8 AZR 5/97)
Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug durch unsere Detektei
Meldet sich ein des Lohnfortzahlungsbetrugs verdächtiger Mitarbeiter krank, muss schnell reagiert werden, damit das Vergehen stichhaltig durch unser Detektiv Team nachgewiesen werden kann. Erfahrungsgemäß fordern die Arbeitsgerichte Nachweise, welche von einer Detektei über den Zeitraum von drei bis vier Werktagen zu den üblichen Arbeitszeiten erbracht wurden.
Ein erfahrenes Detektiv Team unserer Wirtschaftsdetektei observiert Ihren krankgeschriebenen Mitarbeiter um festzustellen, ob dieser tatsächlich seine Krankheit auskuriert oder sich genesungswidrig verhält. Die Observationsmaßnahme des Mitarbeiters erfolgt selbstverständlich verdeckt und unter Einsatz professioneller Ausrüstung, um zu gewährleisten, dass dieser nichts von dem Detektiveinsatz bemerkt.
Sollte sich herausstellen, dass der Mitarbeiter den Tatbestand des Lohnfortzahlungsbetrugs erfüllt, erhalten Sie von uns einen detaillierten, vor Gericht verwertbaren Bericht samt aussagekräftigem Foto- und / oder Videomaterial. Vor dem Arbeitsgericht genießen die von unserer Detektei erstellten Berichte und die Zeugenaussagen unserer Ermittler hohes Ansehen. Dadurch ist es auch möglich, dass die Detektivkosten als notwendig anerkannt werden und somit dem Verursacher auferlegt werden können.